Rechtsprechung
FG Hamburg, 08.11.2005 - I 229/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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FGO § 69 Abs. 4 S. 1
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 69 Abs. 4 FGO im gerichtlichen AdV-Verfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 69 Abs. 4 FGO im gerichtlichen AdV-Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendige Zugangsvoraussetzungen zum Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung
Papierfundstellen
- EFG 2006, 426
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 20.07.1990 - III B 144/89
- Keine Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe …
Auszug aus FG Hamburg, 08.11.2005 - I 229/05
Ein Erfolg in der Hauptsache braucht jedoch nicht wahrscheinlicher zu sein, als der Misserfolg (st. Rspr. vgl. nur BFH-Beschluss vom 20.Juli 1990 - III B 144/89 - BFH/NV 1990, 774; weitere Nachweise Tipke/Kruse-Seer, FGO § 69 Rd. 89). - BFH, 16.12.2003 - IX B 203/02
AdV - Zugangsvoraussetzung
Auszug aus FG Hamburg, 08.11.2005 - I 229/05
Anders als bei im Zeitpunkt der Antragstellung fehlenden Sachentscheidungsvoraussetzungen, welche bis zum Ergehen der gerichtlichen Entscheidung mit der Folge nachgeholt werden können, dass der Antrag in die Zulässigkeit "hineinwächst", ist die Heilung des Zulässigkeitsmangels eines fehlenden vorherigen Antrags an das Finanzamt nicht möglich (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 - IX B 203/02 - BFH/NV 2004, 650 ). - FG Hamburg, 01.06.2005 - I 129/05
Finanzgerichtsordnung: Zulässigkeit des gerichtlichen AdV-Verfahrens trotz …
Auszug aus FG Hamburg, 08.11.2005 - I 229/05
Damit ist es den Gerichten untersagt, sich mit dem Anliegen des jeweiligen Antragstellers jenseits der Begründung der - ohne jede weitere Prüfung erfolgenden - Abweisung a limine auseinanderzusetzen (FG Hamburg, Beschluss vom 01. Juni 2005 - I 129/05 - EFG 2005, 1455 ).
- FG Hamburg, 19.04.2002 - II 111/02
Entscheidungsvoraussetzungen im Verfahren über
Auszug aus FG Hamburg, 08.11.2005 - I 229/05
Lässt ein Antragsteller eine unter Hinweis auf bisher mangelnden Tatsachenvortrag gesetzte Frist ungenutzt und ohne Rückmeldung oder Fristverlängerungsantrag verstreichen, dokumentiert er damit gerade, dass es auch aus seiner Sicht an einer - zuvor offenbar angenommen - Eilbedürftigkeit fehlt (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 19. April 2002 - II 111/02 - juris ). - FG Köln, 22.10.1998 - 15 K 6377/98
Auszug aus FG Hamburg, 08.11.2005 - I 229/05
Es ist streitig, ob das Ausbleiben einer zeitnahen Antragsbegründung mangels Rechtsschutzbedürfnis bereits zur Unzulässigkeit des Antrags führt (…so FG Hamburg a.a.O.; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 1994 - 6 V 25/94 - EFG 1995, 534; FG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 1998 - 15 K 6377/98 - EFG 1999, 127) oder - unter Hinweis auf eine gesetzlich nicht vorgesehene Begründungsfrist - lediglich dessen fehlende Begründetheit nach sich zieht (…so Seer a.a.O. m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 6 V 25/94
Finanzgerichtsordnung; Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus FG Hamburg, 08.11.2005 - I 229/05
Es ist streitig, ob das Ausbleiben einer zeitnahen Antragsbegründung mangels Rechtsschutzbedürfnis bereits zur Unzulässigkeit des Antrags führt (…so FG Hamburg a.a.O.; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 1994 - 6 V 25/94 - EFG 1995, 534; FG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 1998 - 15 K 6377/98 - EFG 1999, 127) oder - unter Hinweis auf eine gesetzlich nicht vorgesehene Begründungsfrist - lediglich dessen fehlende Begründetheit nach sich zieht (…so Seer a.a.O. m.w.N.).
- EGMR - 51855/18 (anhängig)
GRIGORYAN v. ARMENIA
With reference to the Court of Cassation's decision of 20 June 2017 (case no. ÕŽÔ´/0229/05/15), the applicant also claimed that the wrong choice of the claim could not per se be grounds to terminate the proceedings. - FG München, 15.06.2015 - 2 V 2843/14
Rechtmäßigkeit von Schätzungsbescheiden über die Einkommensteuer bei Einkünften …
Lässt ein Antragsteller eine gesetzte Frist zur Begründung des Antrags ungenutzt und ohne Rückmeldung oder Fristverlängerungsantrag verstreichen, dokumentiert er damit gerade, dass es auch aus seiner Sicht an einer - zuvor offenbar angenommen - Eilbedürftigkeit fehlt (vgl. Beschlüsse des Finanzgerichts München vom 23. Juni 2008 6 V 4320/07 , , des Finanzgerichts Hamburg vom 8. November 2005 - I 229/05 , EFG 2006, 426; des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 1994 6 V 25/94, EFG 1995, 534, des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 1990 16 V 204/89 A, EFG 1990, 481). - FG München, 15.01.2015 - 2 V 2843/14
Antragsbegehren, Rechtsschutzbedürfnis
Lässt ein Antragsteller eine gesetzte Frist zur Begründung des Antrags ungenutzt und ohne Rückmeldung oder Fristverlängerungsantrag verstreichen, dokumentiert er damit gerade, dass es auch aus seiner Sicht an einer - zuvor offenbar angenommen - Eilbedürftigkeit fehlt (vgl. Beschlüsse des Finanzgerichts München vom 23. Juni 2008 6 V 4320/07, juris, des Finanzgerichts Hamburg vom 8. November 2005 - I 229/05, EFG 2006, 426; des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 1994 6 V 25/94, EFG 1995, 534, des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 1990 16 V 204/89 A, EFG 1990, 481). - FG München, 23.06.2008 - 6 V 4320/07
Unzulässiger Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wg. fehlender Begründung
13Lässt ein Antragsteller eine gesetzte Frist zur Begründung des Antrags ungenutzt und ohne Rückmeldung oder Fristverlängerungsantrag verstreichen, dokumentiert er damit gerade, dass es auch aus seiner Sicht an einer - zuvor offenbar angenommen - Eilbedürftigkeit fehlt (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 8. November 2005 - I 229/05 - EFG 2006, 426; FG Düsseldorf Beschluss vom 12. Februar 1990 - 16 V 204/89 A - EFG 1990, 481). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 493/09 Der Kläger legte wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 07. Juli 2005 Beschwerde ein, die vom Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 31. Januar 2006 - B 13 RJ 229/05 - als unzulässig verworfen wurde.